ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES WETTBEWERBS

1. GRUNDLAGEN

Der Deutsche Naturwerkstein-Verband e.V. (DNV) ist für die Planung, Organisation und Durchführung des Awards, der Preisverleihung, der Dokumentation und der Nachbereitung verantwortlich.

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen stellen die ausschließliche vertragsrechtliche Grundlage für die Teilnahme an der Ausschreibung Deutscher Naturstein-Preis zwischen dem DNV und dem Teilnehmer der Ausschreibung dar. Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen im Einzelfall seitens des DNV nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Am Wettbewerb Deutscher Naturstein-Preis können alle Architekten/innen, Innenarchitekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen teilnehmen, deren Entwürfe in den nachfolgenden Kategorien aufgeführt sind:

•  Fassaden mit hinterlüfteten Außenwandbekleidungen aus Naturstein (Neubau und Revitalisierungen)
•  Fassaden und Bauwerke mit massivem Naturstein (Mauerwerk einschl. Vormauerschalen und massive Baukonstruktionen aus Naturstein im Neubau, Sanierung, Rekonstruktion und Revitalisierung)
•  Innenräume aus Naturstein (Neubau und Revitalisierung)
•  Landschaftsarchitektur und Freiraumgestaltung (Gärten, Parks, Straßen und Plätze)
•  Studentischer Nachwuchspreis

Jeder Teilnehmer kann beliebig viele Projekte einreichen.

Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen, Innenarchitekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen als geistige Urheber und Planverfasser und in der letzten Kategorie sind es Studierende oder Nachwuchsarchitekten/innen mit bereits abgeschlossenem Studium.

Mit der Teilnahme werden die Bedingungen der Auslobung anerkannt.

3. BEWERTUNG

Über die Vergabe des Deutschen Naturstein-Preis entscheidet eine unabhängige und sachverständige Jury. Die Zusammensetzung der Jurymitglieder finden Sie in den Auslobungsunterlagen.

Die eingereichten Bauwerke werden an folgenden Kriterien gemessen:

  • Architektonische und städtebauliche Qualität
  • material- und umweltgerechter Einsatz von Naturstein
  • materialgerechte Details
  • funktionale Aspekte und Nutzungsflexibilität
  • Gestalten mit Naturstein mit seiner speziellen ästhetischen Wirkung und Anmutung
  • nachhaltige, dauerhafte und alterungsfähige Bauweise
  • materialgerechte Bearbeitungsmethoden
  • innovative Ansätze

Entscheidend für die Vergabe des Preises und der weiteren Auszeichnungen ist der Gesamteindruck des Objektes. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4. ANMELDUNG, EINREICHUNG UND VERSICHERUNG DER ERZEUGNISSE

Der DNV wird die Auslobung des Deutschen Naturstein-Preises in den bekannten Medien veröffentlichen sowie potentielle Interessenten direkt über die Durchführung des Wettbewerbs informieren. Eine erfolgreich durchgeführte Anmeldung ist verbindlich; ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen; die Rückerstattung der unter Ziffer 5 genannten Anmeldegebühr ist nicht möglich.

Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt online unter www.deutscher-natursteinpreis.de

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Daten des Teilnehmers und der eingereichten Projekte aus der Online-Registrierung übernommen werden. Für fehlerhafte oder falsche Angaben in der Publikation oder in anderen Veröffentlichungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Der Teilnehmer wird aufgefordert die relevanten Informationen zum Unternehmen und zum Projekt in die Online-Anmeldung einzutragen. Im Anschluss daran erhält der Teilnehmer eine Bestätigungsmail. Es können bis max. 7 Fotos (.jpg), max. 5 Pläne (.pdf) und 1 Präsentationstafel (.pdf) im Format DIN A1 (594 x 841 mm) im Hochformat je Projekt zum Wettbewerb eingereicht werden.

5. TEILNAHMEGEBÜHREN

Für die Teilnahme wird eine Bearbeitungsgebühr von 150,– € (zzgl. MwSt.) erhoben.
Bei der Einreichung von zwei oder mehr Projekten, beträgt die Bearbeitungsgebühr jeweils 100,– € (zzgl. MwSt.) für eingereichte Projekte.
Für die Einreichung zum studentischen Nachwuchspreis wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Die Bearbeitungsgebühren sind vom Verfasser, Bauherr oder beteiligtem Naturstein­-Unternehmen unter Nennung des Projektnamens und Kennzahl auf nachstehendes Konto zu überweisen:

DNV Servicestelle
Castell Bank
BIC:  FUCEDE77XXX
IBAN:  DE96 7903 0001 1000 0707 01

Zur Jurierung der angemeldeten Wettbewerbsbeiträge kommt es nur nach eingegangener Zahlung der Teilnahmegebühr.

6. AUSSTELLUNG FACHMESSE STONE+TEC

Im Rahmen der Stone+tec in Nürnberg, der Internationalen Fachmesse für Naturstein und Steintechnologie, werden die Projekte der Preisträger ausgestellt.

Die Preisverleihung erfolgt im Messecenter Nürnberg. Alle Teilnehmer erhalten eine Einladung zur Preisverleihung.

7. DOKUMENTATION

Die ausgezeichneten Projekte werden in einer hochwertigen Dokumentationsbroschüre vorgestellt. Die Broschüre gibt es als Printausgabe, als ebook und wird darüber hinaus zum Download als PDF kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Jeder Gewinner erhält ein Freiexemplar der Publikation. Die Auszeichnung berechtigt zur uneingeschränkten Nutzung des offiziellen DNP-Logos des jeweiligen Jahres im Rahmen der Kennzeichnung und Bewerbung des ausgezeichneten Erzeugnisses.

Der DNV haftet nur im Rahmen des festgelegten Umfangs für vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Gestaltungsfehler. Text- und/oder Bildmaterial, das nicht fristgerecht beim DNV eingereicht wird, kann nicht berücksichtigt werden.

8. ANERKENNTNIS, GERICHTSSTAND

Die Teilnehmer erkennen mit der erfolgreichen Online-Einreichung ihrer Projekte die Wettbewerbsbedingungen gemäß den Ausschreibungsunterlagen, den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wettbewerbs und gemäß den Schutzrechten an und sind mit der Teilnahme und dem Publikationsabdruck einverstanden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vertrages ist Würzburg. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Würzburg.

9. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit  des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

10. ORGANISATION

Deutscher Naturwerkstein­-Verband e.V. (DNV)
Redaktion Deutscher Naturstein-­Preis
Dipl.­-Ing. (FH) Reiner Krug
Sanderstraße 4
D­-97070 Würzburg

Fon 49 (0) 931 / 1 20 61
Fax 49 (0) 931 / 1 45 49
dnp@deutscher-natursteinpreis.de
www.deutscher-natursteinpreis.de